Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die telefonische oder schriftliche Anmeldung bzw. die Teilnahme an der ersten Unterrichtsstunde verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Dieses ist vor Kursbeginn zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung bis zum Ende der 3. Kursstunde ist die Tanzschule berechtigt, einen Mahnzuschlag von € 10,- zu verlangen.
2. Abmeldungen können bis eine Woche vor Kursbeginn schriftlich erfolgen. Bei kurzfristigen Abmeldungen werden folgende Beträge belastet: - Bis 2 Tage vor Kursbeginn 50% des Kurspreises, - Danach wird der volle Kurspreis berechnet. Ein Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
3. Nimmt ein Kursteilnehmer einzelne oder mehrere Kursstunden nicht wahr, bleibt er dennoch zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Er kann aber Lektionen, die er nicht besuchen konnte, nach Rücksprache vor- oder nachholen, wenn es vom Kursablauf möglich ist.
4. Rückzahlungen können nicht geleistet werden. In besonderen Fällen kann eine Anrechnung auf einen späteren Kurs erfolgen.
5. Die Tanzschule wird von jeglicher Haftung für Schäden an Personen oder Eigentum der Kursteilnehmer, sofern nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, befreit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Tanzschule.
6. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass andere Kursteilnehmer weder während der regelmäßigen Übungsstunden, noch bei etwaiger Tanzveranstaltungen belästigt oder empflindlich gestört werden. Wer hiergegen in grober Weise verstößt, erhält Hausverbot. Er bleibt jedoch zur Vergütung des von ihm belegten Kurses in voller Höhe verpflichtet.
7. Bei Kursen, bei denen eventuell eine Sonderveranstaltung beinhaltet ist, kann bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung keine Honorarvergütung erfolgen.
8. Erworbene Kenntnisse und Einstudierungen dürfen nicht weitergegeben werden.
9. Der von der Tanzschule erwünschten Kleiderordnung anlässlich festlicher Veranstaltungen (insbesondere bei Tanzabschlussbällen) ist Folge zu leisten. Ein grober Verstoß hiergegen berechtigt die Tanzschule zur Verweigerung des Einlasses. Der Kursteilnehmer bleibt auch in diesem Fall zur Entrichtung der vollen Kursgebühr verpflichtet.
10. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies im Übrigen nicht die Wirksamkeit des Vertrages.
12. Gerichtsstand für beide Parteien ist soweit gesetzlich zulässig, Sitz der Tanzschule.
Konstanz im Jahr 2010 Die Geschäftsleitung